Gemafreie Musik

Die GEMA

GEMA ist das Kürzel für „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“. Die GEMA ist eine sogenannte Verwertungsgesellschaft. Die GEMA ist verantwortlich für die Vertretung verschiedener Rechte zur Aufführung und Vervielfältigung der Werke von Komponisten und Textern sowie auch von Musikverlagen.

Die Aufgaben der GEMA

Sinn und Zweck der GEMA leuchten auf den ersten Blick schnell ein: Künstler wollen selbstverständlich ihre Arbeit angemessen honoriert wissen. Je bekannter sie sind, desto schwieriger wird es für sie selbst, den Überblick darüber zu behalten, wer ihre Kompositionen aufführt, im Radio spielt, etc. oder sonst in irgendeiner Weise nutzt. Dadurch wird es für sie im gleichen Maß auch schwieriger, ihnen eventuell zustehende Honorare einzufordern.

Künstler haben an ihren Werken ein Urheberrecht, dass in Deutschland nicht veräußerbar ist. Man kann es also nicht an jemand anderen abtreten. Anders verhält es sich mit dem Nutzungsrecht. Der Urheber (Künstler) kann selbst entscheiden, wer seine Werke zu verschiedenen Anlässen nutzen darf und wer nicht. Er kann das Nutzungsrecht an bestimmte Personen oder Gruppen vergeben und zeitlich begrenzen. Will man eines der Werke verwenden, muss man sich dann direkt an ihn, den Urheber wenden. Mit einer solchen Konstellation können viele Künstler gut leben – es sei denn, sie sind (wie oben beschrieben) aufgrund ihrer Bekanntheit mit der Kontrolle über die Vergabe der Rechte überfordert.

In einem solchen Fall kann es für den Urheber eines Werkes nützlich und arbeitserleichternd sein, seine sogenannten Verwertungsrechte an die GEMA abzugeben. Die vertritt dann fortan rechtlich sein komplettes Repertoire. Wird beispielsweise ein Lied eines Mitglieds der GEMA im Rundfunk oder im TV gespielt, also der Öffentlichkeit zugeführt, verdient der Künstler daran – er bekommt dafür „Tantiemen“.

Klingt einfach, ist es aber nicht

Der Künstler verdient diese „Tantiemen“ nicht direkt und unbürokratisch. Der Geldfluss muss einen Umweg hinter sich bringen, um an sein jeweiliges Ziel zu gelangen.
Das Medium, das in unserem Beispiel Lieder von Künstlern ausstrahlt, muss der GEMA eine komplette Liste der abgespielten Songs zukommen lassen. Die GEMA wertet diese Daten aus und schickt dem Radio- oder Fernsehsender eine Abrechnung. Die Einnahmen, die dabei entstehen werden dann wiederum von der GEMA mit Hilfe eines komplizierten Verfahrens aufgeschlüsselt, aufgeteilt und an die GEMA-Mitglieder weitergegeben.

Weil Medien oder Konzertveranstalter die Listen immer aufs neue erstellen müssen, weil es immer neue Songs auf dem Markt gibt und immer neue Werke bei der GEMA angemeldet werden, kommt es zu einem riesigen logistischen Aufwand bei der Interaktion zwischen Künstlern, Produzenten, Veranstaltern, Medien und GEMA. Ein Beispiel: 2008 machte die GEMA eine Umsatz von 823 Millionen Euro. Alleine 123 Millionen davon flossen in die Verwaltung.

Das ehrenwerte Anliegen der GEMA ihre Mitglieder für ihre Werke und Leistungen auf faire Art und Weise zu entlohnen, soll hier unbestritten bleiben. Dennoch führt nicht zuletzt das angedeutete, komplizierte Räderwerk im Verwaltungsapparat stets aufs neue zu Beschwerden von Künstlern, Veranstaltern und dem Musikkonsumenten – also gerade den Personen, für die die GEMA mit ihrer Arbeit eigentlich eine Zugewinn bringen sollte.

Gemafrei oder nicht gemafrei – das ist die Frage

Regelmäßig in der Kritik steht die undurchsichtige Einnahmen-Verteilungspolitik der GEMA. Für Ärger sorgt ebenfalls die Beweislastumkehr bei der Nutzung von Material, das gemafrei ist (dazu weiter unten): das bedeutet im Klartext:

Jeder, der öffentlich gemafreie Musik aufführt oder Musik gemafrei zu gewerblichen Zwecken nutzt, muss beweisen, dass die verwendeten Werke wirklich gemafrei sind, damit die GEMA keine Ansprüche geltend machen kann.  Laut der bisherigen Rechtsprechung muss der Nutzer, der Musik gemafrei verwendet, sowohl Komponisten, Texter als auch eventuelle Bearbeiter der Werke nennen können, gegebenenfalls auch den Namen des Musikverlages, der am Werk beteiligt ist. Dies gilt auch für die Nutzung ausländischer Musik, die gemafrei sein soll. Ist der Nutzer nicht in der Lage, die diesbezügliche Sachlage in eindeutiger Weise zu klären, so geht man grundsätzlich davon aus, dass die verwendeten musikalischen Werke nicht gemafrei sind und entsprechende Gebühren bezahlt werden müssen.

Die Gema im Internetzeitalter

Besonders schwierig gestaltet sich der Umgang mit der GEMA für Internetseiten und Internetportale. Diese schließen mit der GEMA keine speziellen Vereinbarungen ab. Für Web-TV und On-Demand-Dienste bietet die GEMA noch gar keine transparenten und eigens zugeschnittenen Tarifmodelle an. Die Betreiber müssen sich selbst informieren, was sie wann und wo veröffentlichen dürfen und was nicht (oder eben Material nutzen, welches gemafrei ist). Aus wirtschaftlicher Sicht ist eine Nutzung von GEMA-Material im Vergleich mit Musik, die gemafrei ist, nicht wirklich lukrativ, die angesprochene Beweislastumkehr und der erhöhte Verwaltungsaufwand belastet Publisher ungemein. Es steht außer Frage, dass Künstler für ihre Werke entlohnt werden sollen. Um dies in fairer Weise auch seitens der Nutzer zu gewährleisten müsste die GEMA jedoch mehr Transparenz in ihren Verwaltungsapparat bringen; auch um in eigenem Interesse zu verhindern, dass nicht vermehrt auf Material zugegriffen wird, das gemafrei ist.

Sogar professionellen und großen Publishern wie bspw. YouTube, MyVideo, etc. ist es bisher trotz kompetenter Rechtsvertretung nicht gelungen, sich auf wirtschaftlich vernünftige Weise mit der GEMA zu einigen. An welcher Seite die Einigung im Einzelfall scheiterte, ist natürlich nicht bekannt. Eins ist aber sicher: Aufgrund der vielen unbeantworteten Fragen zur rechtlichen Seite der Werknutzung ist nicht erst seit jüngster Zeit vermehrt das Schlagwort gemafreie Musik in vieler Munde – z.B. dort, wo es um die Produktion von Videos und deren Unterlegung mit Musik im Internet geht. Doch was ist gemafreie Musik konkret und welche Vorzüge bringt Musik, die gemafrei ist mit sich?

Gute Musik gemafrei?

Gemafrei nennt man das musikalische Repertoire eines Urhebers, der kein GEMA-Mitglied ist, der seine Verwertungsrechte also nicht an die GEMA abgegeben hat, sondern die Nutzungrechte für seine gemafreie Musik eigenständig vergibt.

Gemafreie Musik bringt in ihrer Nutzung selbstverständlich vielerlei Vorteile mit sich; insbesondere ist gemafreie Musik beim Internet-Publishing hilfreich: Man muss sich keine Gedanken mehr über laufende Kosten für gemafreie Musik machen; man bezahlt für die gemafreie Musik nur einmal eine pauschale Abgabe für die Nutzungsrechte und hat seine Ruhe, kann daher gemafrei nötige Investitionen gut planen und Ausgaben für gemafreie Musik gut überschauen. Zudem ist der Erwerb der Nutzungsrechte für gemafreie Musik oft wesentlich günstiger als der von Musik, die nicht gemafrei ist. Man umgeht gemafrei den angesprochenen lästigen Aufwand mit Listenausfüllungen und ständiger Kommunikation mit der GEMA. Die von den Anbietern für gemafreie Musik angefertigten Lizenzmodelle sind zudem in der Regel äußerst transparent.

Leider gibt es neben den aufgeführten Vorzügen beim Einsatz für gemafreie Musik auch eine Menge Nachteile, beim Einsatz von Werken, die gemafrei sind: Gemafreie Musik wird von einer großen Anzahl von Anbietern gemafrei vertrieben, die nicht Mitglieder bei der GEMA sind. Dieser große Anbieterpool lässt sich nur schwer überschauen. Die jeweiligen Lizenzmodelle für den Erwerb der Nutzungsrechte für gemafreie Musik sind von Anbieter zu Anbieter verschieden, so dass die Preise für gemafreie Musik auch schwer verglichen werden können. Zudem bestehen große Schwankungen bezüglich der Qualität der gemafrei angebotenen Titel – gemafreie Musik ist eben nicht gleich gemafreie Musik!

Ist man auf der Suche nach einer bestimmten Titeln, die gemafrei sind und zu einem angestrebten Publishing-Projekt passen, gleicht dies oft einer Sisyphos-Arbeit: Es handelt sich schließlich um gemafreie Musik und damit um öffentlich nicht bekanntes Material. Entsprechende Kataloge für gemafreie Musik im Internet sind oft sehr konfus konstruiert und bei der Suche nach Titeln, die gemafrei sind, wenig hilfreich.

Gemafreie Musik: Erste Schritte

Wenn man gemafrei Werke für seinen Content im Internet verwenden will oder auch als Produzent gemafreie Musik nutzen möchte, schaut man am besten nach Anbietern im Netz, die sich auf gemafreie Musik spezialisiert haben und eine Vielzahl von Titeln anbieten, die gemafrei sind. Man sollte sich wirklich Zeit nehmen, möglichst viele Anbieter für gemafreie Musik im Hinblick auf Lizenzmodelle, Qualität der gemafrei angebotenen Musik, Größe und Vielseitigkeit des Angebots und Preis-Leistungsverhältnis für gemafreie Musik zu vergleichen, auch wenn dies, wie oben schon angedeutet, sehr mühsam und schwierig sein kann. Es gibt zur besseren Orientierung auch Ranking-Seiten für gemafreie Musik im Internet, auf denen verschiedene Anbieter für gemafreie Musik von Nutzern bewertet werden.

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